DIe eigenen vier Wände sind für viele ein Lebensziel und sollte daher sinnvoll und gut abgesichert werden.
Aus meiner langjährigen Erfahrung ist oftmals die Finanzierung die Priorität 1. Das Thema Versicherungen tritt dann meistens in den Hintergrund.
Bendenken Sie daher, das Ihre Immobilie gegen z.B.
* Naturgewalten vor Wasser-, Sturm- oder Feuergefahren zu bewahren
* Vandalismus
* Absicherung von Bauhelfern
* Ihres Investars
und natürlich für Sie selbst an die Absicherung
* im Todesfall durch eine Risikolebensversicherung
* bei Unfall
* bei möglicher Berufsunfähigkeit
* oder bei Arbeitslosigkeit
* der Absicherung bei schweren Krankenheiten
denken
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wenn ein "Häuslebauer" einen Bauunternehmer oder Archiekten beauftragt fungiert als Auftraggeber und ist für die Sicherheit auf
der Baustelle verantwortlich.
Dabei reicht eine normale Privathaftpflichtversicherung nicht aus.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die im Rahmen des Bauvorhabens
verursacht werden. Tragen Geschädigte ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche an den Versicherungsnehmer heran, wehrt die Bauherrenhaftpflicht- versicherung die, notfalls auch gerichtlich
ab.
Ausschlußkriterien sind, wenn der Schaden nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich verursacht wurden. Beachten Sie auch den
Leistungsumfang, Eigenleistungen des Bauherren sind nicht unbedingt automatisch mitversichert.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt vor unvorhersehbaren Schäden und Risiken, die während der Bauphase durch höhere Gewalt
(Elementarereignisse) oder unvorhergesehenden Ereignissen auftreten können.
Es sind Versicherungsleistungen enthalten:
- Elementareignisse, wie z.B. ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Regen, Überflutung, Sturm
und Hagel,
- durch Konstruktions- und Materialfehler
- durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker,
- durch mutwillige Zerstörung durch Dritte und Vandalismus
- durch Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände entstanden sind.
Ausgeschlossen sind Schadensfälle durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Hierzu ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig, die
während der Bauphase eine kostenfreie Feuerrohbauversicherung einschliesst.
Wohngebäudeversicherung
Wer eine Bestandsimmobilie, also eine bestehende Immobilie kauft oder Ihr Neubau fertig gestellt ist, sichert die verbundene Wohngebäude-versicherung mit den
Grundrisiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel Ihr Haus ab.Oftmals verlangen die finanzierenden Bank den Nachweis der Versicherung.
Im Weiteren ist zu prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung um die möglichen Zusatzrisiken von sog. Elementarschäden, wie Hochwasser, Erdbeben oder andere
Naturkatastrophen ergänzt werden muss. Hier ist eine individuelle Beratung mit einen Versicherungsspezialisten zu empfehlen.
Die Deckungssumme orientiert sich an dem Wert des Hauses. Bauliche Veränderungen wie z.B. An- und Umbau oder Modernisierungsmaßnahmen müssen immer der Versicherung
angezeigt werden, damit im Schadensfall keine Unterversicherung besteht.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt alle versicherten Risiken bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungs- wasserschäden, Sturm und
Hagel.
Die Hausratversicherung muss oftmals individueller abgeschlossen werden. Viele Risiken sind nicht standardmäßig versichert, z.B. durch grobe Fahrlässigkeit,
Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Fahrarddiebstahl, Glasbruch an Mobiliar, Gebäudeverglasungen und Glaskeramikkochflächen, Wasseraustritt aus Aquarien, Elementarschäden (z.B. Überschwemmung,
erdrutsch, Lawinen), Senkschäden, Diebstahl von Gartenmöbeln oder Einbruch, Einbruchdiebstahl aus dem Kfz., Arbeitszimmer, die ausschließlich gewerblich genutzt werden.
Ausgeschlossen sind Schäden die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt werden, einfache Diebstahlschäden durch Einschleichen in die Wohnung/Haus, Schäden durch
Trickbetrug, Kernenergie, durch Kriegereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer infolge Krankheit oder Unfall nach einem vertraglich festgelegten Grad der Berufsunfähigkeit dies durch ärztliche Unterlagen nachweisen kann, wird eine
vereinbarte Leistung, vertraglich vereinbarten eine BU-Rente bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder bis zum Beginn des Rentenalters gezahlt. Zusätzlich kann auch eines Todesfallabsicherung
vereinbart werden. Damit können finanzielle Engpässe abgefedert werden.
Dabei greift die BU-Versicherung erst, wenn der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Dauerhaft bedeutet, dass der Versicherte mindestens sechs
Monate ununterbrochen nicht mehr arbeiten kann!
Somit würde bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit keinen finanziellen Anspruch auf eine BU-Rente.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung soll die Familie oder Angehörige mit einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme / Todesfallsumme abgesichert werden. Der
monatliche Beitrag ist relativ gering.
Die Höhe der Versicherungssumme hängt von verschiedenen Interessen ab, z.B. wie viele Personen abgesichert werden sollen oder wie hoch das Darlehen Ihrer
Finanzierung ist.
Eine Faustformel sollte das drei- bis fünffache des Bruttojahreseinkommen des Hauptverdieners als Grundabsicherung angesetzt werden.
Dread Disease Versicherung
Versicherer definieren bestimmte Krankheiten, wie z.B. Krebs, Parkinson, Herzinfakt, Tumorerkranken.
Somit sind sog. schwere Krankheiten eine ideale Ergänzung zur Beurfsunfähigkeitsversicherung.