Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch und der Beurkundung durch einen Notar wird der Kaufvertrag einer Immobilie rechtskräftig. Die fälligen Gebühren können sich dabei schnell auf einige tausend Euro belaufen. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Um eine Immobilie rechtlich sein Eigen nennen zu können, ist es nicht mit der Überweisung des Kaufpreises und der Schlüsselübergabe getan. In Deutschland setzt der Besitz eines Grundstücks eine Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch voraus. Erst mit der Eintragung der Grundschuld geht die Immobilie oder das Grundstück in das Eigentum des Käufers über. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie sämtliche Angaben zu Lasten und Rechten des Grundstücks vermerkt sind
Für die Eintragung von Eigentümerwechsel und Grundschuld ins Grundbuch oder die Übertragung des Grundpfandrechts auf eine neue Bank werden sowohl Grundbuch- als auch Notarkosten fällig. Für jede weitere Veränderung im Grundbuch fallen ebenfalls Gebühren an.
Die Grundbuch- und Notarkosten machen einen nicht unerheblichen Teil der Nebenkosten einer Baufinanzierung aus. Die anfallenden Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgehalten. Für Immobilienkäufer ist es jedoch mitunter schwer, die gesamten Grundbuch- und Notarkosten im Vorfeld abzuschätzen, da sich die konkrete Höhe nach dem Kaufpreises richtet. Als Richtwert gilt, dass 1,5 % des Kaufpreises für Grundbuch- und Notarkosten eingeplant werden sollten.
Für das Zustandekommen eines rechtskräftigen Kaufvertrags beim Immobilienkauf ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine beglaubigte Urkunde eines Notars erforderlich. Hintergrund dieser Verpflichtung ist der Schutz von Käufer und Verkäufer, denn nur Notare können den komplexen Vorgang der Eigentumsübertragung für beide Seiten rechtssicher abwickeln.
Laut Bundesnotarordnung sind Notare „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“ und damit beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet. Aber auch für die Besicherung eines Immobiliendarlehens mit einer Grundschuld ist ein Notar erforderlich, da nur dieser die Eintragung des Grundpfandrechts in das Grundbuch bestellen kann.
Sie sollten den Vertrag beim Notar nur unterschreiben, wenn Ihnen ein verbindliches Finanzierungsangebot der Bank in schriftlicher Form vorliegt. Stellen Sie zudem sicher, dass spätestens zwei Wochen vor der Unterzeichnung alle Unterlagen vorliegen. Gehen Sie dies mit dem Notar durch und klären Unklarheiten und unverständliche Vertragsklauseln. Unterschreiben Sie nur, wenn auch der Verkäufer allen Punkten zugestimmt hat.
Platzt die Baufinanzierung dennoch, hat derjenige die Notarkosten zu tragen, der den Notar beauftragt hat. Weitere Kosten für die Rückabwicklung können folgen.