Ein neues Jahr bringt auch immer Änderungen mit sich: Gesetze und Regelungen treten in Kraft, Übergangsfristen enden und, und, und. Auch 2017 ist das der Fall. Vom Einbruchschutz bis zur Rauchmelderpflicht – Das sind die wichtigsten Neuerungen für Immobilienkäufer.
Mehr Förderung für Einbruchschutz
Der Bund hat sich festgelegt: Es soll sicherer werden. Wer Wohneigentum kauft oder besitzt, kann Fördergelder zum Einbruchschutz in Anspruch nehmen. 2017 wird das Budget auf über 50 Millionen Euro
aufgestockt. Mehr Geld für mehr Sicherheit. Die Darlehen und Zuschüsse erhalten Sie bei der Förderbank KfW. Finanziert werden der Einbau von speziellen Türen und Fenstern, Alarmanlagen und Kameras.
Auch eine sicherheitserhöhende Beleuchtung wird gefördert.
Höhere Umzugspauschale
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann diese Kosten steuerlich geltend machen. Als Werbungskosten. Allerdings nur, wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde pro Tag
verkürzt. Ist das bei Ihnen so? Dann dürfen Sie 2017 mit einer höheren Umzugspauschale rechnen: Verheiratete bekommen 1.528 Euro, Singles die Hälfte. Für weitere Personen im Haushalt kommen jeweils
337 Euro dazu
Strom wird teurer – Ersparnis bei Selbsterzeugung
Für Strom müssen Verbraucher 2017 tiefer in die Tasche greifen. Ein Grund: Die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) klettert um gut einen halben Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent. Doch
auch die steigenden Netznutzungsentgelte spielen eine Rolle. Mehrere Stromanbieter haben deswegen schon Preiserhöhungen angekündigt. Mit selbst erzeugtem Strom sind Sie günstiger dran. Wird der
Mieterstrom in „unmittelbarer räumlicher Nähe“ zu dem Mietobjekt produziert, muss er nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden. Das spart Kosten. Es ist aber noch mehr Ersparnis drin: Ab 2017
entfallen bei sogenannten Mieterstrommodellen die Nutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe. Dabei fällt auch großenteils die EEG-Umlage weg.
Kreditbremse gegen Immobilienblase
Eine geplatzte Immobilienblase gilt als Auslöser für die letzte Finanzkrise. Damit es nicht noch einmal dazu kommt, wird vorgebeugt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
bekommt Möglichkeiten, um die Kreditvergabe von Banken an Immobilienkäufer einzuschränken. Das sieht ein Gesetz vor, das kurz vor Weihnachten beschlossen wurde. Droht eine Immobilienblase, könnte es
nun Kreditobergrenzen geben.
Kommt bald eine neue Eigenheimförderung?
Der Wohnungsmarkt boomt, immer mehr Menschen bauen deshalb selbst. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will dabei gezielt Familien unterstützen. Je nach Kinderzahl winkt ein Zuschuss von bis
zu 20.000 Euro. Allerdings nur für Familien mit bis zu 70.000 Euro Jahreseinkommen, die in Gegenden mit knappem Wohnraum leben. Der CDU ist das nicht flächendeckend genug. Sie plant ein
Baukindergeld: eine jährliche Zuzahlung zum Kindergeld. So oder so, 2017 ist eine Eigenheimförderung denkbar.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) und Sachkundenachweis
2016 hat die WoKri bei Baufinanzierungsberatern für Änderungen gesorgt. Ab März 2017 ist die einjährige Übergangsregelung vorbei. Dann müssen Berater eine gesetzliche Erlaubnis besitzen, um den Beruf
ausüben zu dürfen. Gut für Verbraucher, denn Berater ohne Qualifikation dürfen dann keine Baufinanzierungen mehr vermitteln. Ende 2016 legte die Regierung in Sachen Verbraucherschutz nach: mit dem
verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Dadurch sollen die Rechte von Verbrauchern und ihr finanzieller Schutz gestärkt werden. Ende 2017 könnte die Regelung in Kraft
treten.
Grundsteuerreform im Gespräch
Kaufen Sie ein Grundstück oder ein Gebäude, wird meist eine Grundsteuer fällig. Gut 13 Milliarden Euro kassieren Kommunen so jedes Jahr. Nun ist eine Reform im Gespräch. Denn die Bemessungsgrundlage
ist teilweise schon bis zu 80 Jahre alt. Einen neuen Gesetzentwurf gibt es schon.
Grunderwerbsteuer klettert in Thüringen auf 6,5 Prozent
Wer ein Grundstück notariell kauft, zahlt eine Grunderwerbsteuer. Die Höhe setzen die Bundesländer fest. Das bekommen ab Neujahr alle Thüringer zu spüren. Der Wert klettert von 5 auf 6,5
Prozent.
Rauchmelderpflicht in Berlin, NRW und im Saarland
Rauchmelder finden immer mehr Einzug in die deutschen Haushalte. Mit Jahresbeginn müssen alle Wohnungen in Nordrhein-Westfalen damit ausgestattet sein. In Bayern läuft die Frist noch bis Silvester
2017. In Berlin gab es bisher keine Rauchmelderpflicht. Seit Neujahr ist das anders: Melder müssen in Neubauten installiert sein.